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   BFH, 07.09.1999 - IX B 64/99   

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https://dejure.org/1999,11525
BFH, 07.09.1999 - IX B 64/99 (https://dejure.org/1999,11525)
BFH, Entscheidung vom 07.09.1999 - IX B 64/99 (https://dejure.org/1999,11525)
BFH, Entscheidung vom 07. September 1999 - IX B 64/99 (https://dejure.org/1999,11525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung und Verpachtung - Mehrfamilienhaus - Zuordnung der Mieteinahmen - Werbungskosten - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Feststellungserklärung

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128
    NZB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.09.1999 - IX B 96/99

    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 07.09.1999 - IX B 64/99
    Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Klägerin Beschwerde eingelegt, die der erkennende Senat durch Beschluß vom heutigen Tage als unzulässig verworfen hat (IX B 96/99).
  • BFH, 26.01.1993 - VI B 112/92

    Beschwerde eines Beigeladenen bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 07.09.1999 - IX B 64/99
    Damit ist auch der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beiladung die Grundlage entzogen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 1993 VI B 112/92, BFH/NV 1993, 672).
  • BFH, 16.03.1994 - V B 4/94

    Mindestanforderungen an die Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 07.09.1999 - IX B 64/99
    Im Hinblick auf das Vorbringen der Klägerin im Klageverfahren ist auch nicht erkennbar, ob sie sich gegen die Beiladung der Beigeladenen wehrt oder ob sie der Meinung ist, daß noch ein weiterer Beteiligter hätte beigeladen werden müssen (vgl. zur Darlegung des Rechtsschutzziels BFH-Beschluß vom 16. März 1994 V B 4/94, BFH/NV 1995, 538).
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